Verein Volksheim Josef Schöffel-Haus

Mannagettagasse 23, 2340 Mödling

Vermietung

Mietpreisliste ab Mai 2023 (PDF)

Für genaue Preisauskünfte entsprechend Ihren Anforderungen bzw. Termine und Verfügbarkeit setzen Sie sich bitte mit unserer Verwaltung - Tel. 0664/75 09 06 69 in Verbindung.
Wir werden gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren und die erforderlichen Formalitäten abwickeln.

Räume:
Saal
Schank-/Barbereich

Garderobe

Teeküche
Küche
Extrazimmer
Garten
   

 

Ausstattung
Saal: Schank-/Barbereich: Küche:
2 Multimediawände,
Beamer,
computergesteuerte Tonanlage,
Belüftungsanlage
flexibel aufstellbare Schankanlage,
ausreichenden Kühlanlagen,
Bierzapfanlage,
Industriespüler,
Eiscrusher
Herd,
Fritteuse,
Geschirrspüler,
Kaffeemaschine,
Geschirr, Gläser, Besteck

 

Catering

Wenn Sie für Ihre Veranstaltung ein Cateringservice benötige, könne wir folgende Unternehmen empfehlen:

Am Nordpol Wirtshaus am Nordpol
Grenzgasse 73
2344 Maria Enzersdorf
Tel. +43 2236 / 86 54 28
E-Mail: susi.nenadic@gmx.at
www.wirtshaus-am-nordpol.com
Bachstuben Restaurant Bachstub'n
Duursmagasse 13
2340 Mödling
Tel. +43 664 / 262 72 98
Mo-Fr 10.30-22.30h + Sa,So 10.30-15h
Schottenheuriger Heurigen - Restaurant Schotten
Liechtensteinstraße 68
2344 Maria Enzersdorf
Tel. +43 2236 / 26 8 21
E-Mail: office@schottenheuriger.at
www.schottenheuriger.com
Zur Reblaus Langecker's Heurigen "ZUR REBLAUS"
Spechtgasse 45
2340 Mödling
Tel. +43 664 / 241 86 39
E-Mail: reblaus@kabsi.at
http://www.reblaus.com/

 

>>> Mietvereinbarung als PDF downloaden

Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen

  1. Der Vertrags- bzw. Ansprechpartner haftet persönlich für die Erfüllung dieser Nutzungsvereinbarung. Insbesondere dafür, dass alle behördlichen Auflagen, die in der Verantwortung des Veranstalters liegen (Erfüllung sämtlicher behördlichen Genehmigungen, Einhaltung sämtlicher Verordnungen und Gesetze bei jeder Art von Veranstaltungen, Einhaltung der Ruhebestimmungen - auch vor dem Gebäude, etc.) und hält den Vermieter gegen alle Ansprüche Dritter schad- und klaglos.
  2. Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung von 20% der vereinbarten Miete bei der Verwaltung zu hinterlegen. Bei Schlüsselübergabe ist die Differenz auf die Kautionssumme zu erlegen.
    Bei Vertragsrücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung ist eine Stornogebühr von 20%, bis 14 Tage ist eine Stornogebühr von 50% und danach eine Stornogebühr von 80% der vereinbarten Miete zu bezahlen.
  3. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Besucherzahl mit 120 Personen limitiert ist und der Vermieter das Recht hat, bei Zuwiderhandlung den Saal durch Exekutivorgane jederzeit räumen zu lassen. Mitgliedern des Vorstandes und der Verwaltung ist jederzeit der Zutritt in die vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren
  4. Bei Schlüsselübergabe ist eine Kaution von 500,-- Euro bei der Verwaltung zu hinterlegen. Diese wird, nach Endkontrolle der vermieteten Räumlichkeiten und Rückgabe der Hausschlüssel, bei der Abrechnung der Veranstaltung den Forderungen der Vermieterin gegenverrechnet. Sollte der Schlüssel in Verlust geraten verpflichtet sich der Mieter der Vermieterin sämtliche Kosten, die durch den Verlust des Schlüssels der Vermieterin entstehen, zu ersetzen.
  5. Vor Beginn der Veranstaltung bestehende Mängel, die bei der Übergabe nicht festgestellt wurden, sind dem Vermieter (Verwaltung) unverzüglich, spätestens jedoch zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bekannt zugeben.
  6. Die Reinigung der gemieteten Räumlichkeiten, dessen vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Inventar und insbesondere die WC-Anlagen, müssen vom Mieter unmittelbar nach der Veranstaltung oder nach Rücksprache mit der Verwaltung bis 10 Uhr des dem Veranstaltungsbeginnes folgenden Tages durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Entfernung etwaiger Dekoration. Ortsverändertes Inventar muss an den dafür vorgesehen Platz zurück gestellt werden. Sämtliche Beschädigungen müssen dem Vermieter ersetzt werden. Für eine nicht oder mangelhaft durchgeführte Reinigung wird der tatsächliche Reinigungsaufwand - mindestens 60,-- Euro - dem Mieter in Rechnung gestellt.
  7. Der Mieter verpflichtet sich die Mülltrennungsvorschriften der Stadtgemeinde Mödling einzuhalten und sämtliche Altstoffe bei den dafür vorgesehenen Plätzen selbst zu entsorgen. Für den Restmüll muss der von der Stadtgemeinde Mödling vorgeschrieben Entsorgungssack verwendet werden. Dieser kann bei der Verwaltung um EUR 7,70 pro Stück angekauft werden und wird vom Vermieter entsorgt. Bei Nichtbeachtung wird der tatsächliche Aufwand des Vermieters - mindestens 60,-- Euro - dem Mieter in Rechnung gestellt.
  8. Der ausgewiesene Gesamtbetrag ist bei der Verwaltung nach erfolgter Abrechnung ohne Abzug zahlbar. Gerichtstand ist Mödling.